BVG-Reform – Versprechen einlösen

von Saskia Schenker

Seit Jahren wird beklagt, dass Frauen im Alter häufiger eine zu tiefe Altersrente haben und häufiger von Ergänzungsleistungen abhängig sind als Männer. Das hat einfache Gründe, denn ihnen fehlt meist ein angespartes Vermögen in der zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge BVG, wenn sie langjährig in Tiefstpensen oder gar nicht gearbeitet haben und nicht durch das Einkommen oder die Rente eines Ehepartners abgesichert sind.

Hauptzweck der ersten Säule (AHV) und der zweiten Säule (BVG) zusammen ist eine gute Altersvorsorge – und damit das Vermeiden von Altersarmut. Wenn wir die Statistik anschauen, stellen wir fest, dass in der Schweiz mit 6.4 Prozent der Bevölkerung über 65 Jahre zum Glück nur ein kleiner Teil von Armut betroffen ist. Aber diese müssen wir genauer anschauen. Sie erhalten zwar alle Ergänzungsleistungen zur sozialen Absicherung, aber das Ziel der Altersvorsorge ist, dass möglichst keine Ergänzungsleistungen nötig werden. Die 6.4 Prozent sind hauptsächlich Menschen, die 75 Jahre und älter sind, mehr Frauen als Männer, mehr Einpersonenhaushalte und mehr Personen mit niedrigem Bildungsabschluss. Kurz gesagt: Die über 75-jährige Witwe ist am stärksten von Armut betroffen.

Und da zeigt sich ein ganz wichtiger Zusammenhang, denn die Armutsbetroffenheit ist höher, wenn keine zweite Säule existiert. Das ist auch logisch erklärbar, denn die erste Säule AHV ist nur eine Grundsicherung, mit der zweiten Säule soll der bisherige Lebensstandard bis zu 60 Prozent aufrechterhalten werden können. Wer eine zweite Säule hat, ist kaum von Armut betroffen.

Wir müssen somit sicherstellen, dass jüngere Personen in der zweiten Säule versichert sind, also per se erwerbstätig sind und gleichzeitig bereits in tiefen Pensen und auch in Branchen mit tieferen Löhnen besser versichert werden, so- dass sie im Alter nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Die anstehende BVG-Reform, über die wir am 22. September 2024 abstimmen, bietet genau das: eine bessere Versicherung von Personen mit niedrigeren Einkommen und von Teilzeitangestellten – und damit insbesondere von Frauen. Dank der BVG-Reform werden rund 100’000 Einkommen in der Schweiz neu BVG-versichert. Neu versicherte Personen und ihre Kinder sind dann auch bei Invalidität und Tod abgesichert (Invaliden- respek- tive Kinderrente) – und zwar umge- hend nach Inkrafttreten der Vorlage.

Gerade aktuell haben wir es mit grösseren Veränderungen in der Arbeitswelt zu tun. Die Teilzeitarbeit wird in der Schweiz immer beliebter – die Schweiz ist gar internationale Spitzenreiterin. Ein weiterer wichtiger Grund, die Teilzeitarbeit in der beruflichen Vorsorge besserzustellen.

Mit der BVG-Reform legen wir den Grundstein dafür, dass die heute erwerbstätigen Frauen und Männer bei ihrer Pensionierung über eine gute Altersvorsorge verfügen und es in den nächsten Generationen nicht mehr heisst, die über 75-jährige Witwe sei am stärksten von Armut betroffen.


SASKIA SCHENKER
Direktorin des Arbeitgeberverbands Region Basel.

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