Das Sparpotenzial nutzen

von Sergio Bortolin

Sergio Bortolin Geschäftsführer der Asga Pensionskasse

Das neue Jahr ist bereits wieder einige Wochen alt. Ganz unter uns: Wie sind Sie mit Ihren guten Vorsätzen unterwegs? Vielleicht haben Sie sich für 2020 auch einige finanzielle Ziele gesteckt. Dann lohnt sich unter Umständen ein Blick auf Ihren Vorsorgeausweis. Wenn es ums Sparen geht, denken viele unserer Versicherten auch über freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse nach. Denn freiwillige Einzahlungen können sich gleich doppelt lohnen:
durch höhere Altersguthaben und tiefere Steuern.

Beiträge in die 2. Säule sind grundsätzlich steuerbefreit. Es kann sich also lohnen, mit zusätzlichen Einkaufsbeiträgen bestehende Vorsorgelücken zu minimieren. Mit einem
freiwilligen Einkauf in Ihre Pensionskasse profitieren Sie von einem langfristigen attraktiven und sicheren Zins auf Ihrem Ersparten. Denn Pensionskassen gewähren meist höhere Zinsen als Banken und verzinsen im obligatorischen Bereich Ihr Kapital gemäss gesetzlich
vorgegebenem Mindestzins. Durch einen Einkauf erhöht sich nicht nur Ihr Alterskapital, Sie  sparen auch Steuern. Der einbezahlte Betrag lässt sich vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Staffeln Sie Ihre Einkäufe, können Sie diesen erfreulichen Effekt sogar über mehrere Jahre erzielen.

Eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse ist nicht in beliebiger Höhe möglich. Sie können einzig allfällige Vorsorgelücken schliessen. Diese entstehen, wenn sie beispielsweise aufgrund einer Lohnerhöhung, eines neuen Jobs oder eines Auslandaufenthaltes nicht das theoretische Maximum in Ihre 2. Säule einbezahlt haben. Fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse nach dem maximal möglichen Einkaufsbetrag. Denken Sie zudem daran, den Zustand Ihrer Pensionskasse zu analysieren. Schliesslich wollen Sie ja wissen, wem Sie Ihr Geld anvertrauen. Kontrollieren Sie dabei den Deckungsgrad der Pensionskasse und
die Verzinsung der überobligatorischen Guthaben.

Wenn Sie eine Vorsorgelücke schliessen möchten, empfehlen wir, möglichst früh mit der Planung Ihrer freiwilligen Einkäufe zu beginnen. Beachten Sie zudem die dreijährige
Kapitalbezugssperre nach einem Einkauf: Bei einem Bezug Ihres Pensionskassenvermögens
als Rente können Sie bis zu Ihrer Pensionierung freiwillig einzahlen. Wenn Sie jedoch einen Kapitalbezug ins Auge fassen, sind in einer dreijährigen Frist vor der Pensionierung keine
freiwilligen Einzahlungen möglich. Gerade bei einer gewünschten Frühpensionierung macht es also Sinn, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen. Denn Ihre Weitsicht lohnt sich: Auch dank Zinseszinseffekt können freiwillige Einzahlungen das Altersguthaben deutlich erhöhen und einen willkommenen Beitrag an die Sicherung Ihrer Altersvorsorge leisten.

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