Der Ruhestand muss vorbereitet sein

von Thomas Schneider

Thomas Schneider ist Geschäftsführer der UWP Sammelstiftung.

Jedes Jahr gehen rund 100’000 Schweizerinnen und Schweizer in den Ruhestand. In dem Zuge wird das Erwerbseinkommen ersetzt durch das Renteneinkommen und/oder die Altersleistungen in Kapitalform. Während die AHV (1. Säule) in jedem Fall als Rentenleistung bezogen werden muss, bieten die meisten Pensionskassen (2. Säule) ihren Versicherten die Wahlmöglichkeit an, die Altersleistungen in Renten- oder Kapitalform oder sogar als Mischform aus beidem zu beziehen. Die Bezugsform der Pensionskassenleistungen hat vor allem grosse steuerliche Auswirkungen. Aber auch mit Blick auf den Lebenspartner, die Kinder und weitere vom Versicherten unterstütze Personen ergeben sich grosse Unterschiede je nach Bezugsform der Altersleistungen.

Eine allgemeingültige Empfehlung, ob Kapital oder Rente die sinnvolle Lösung für die Pensionierung ist, ist nicht möglich. Denn dieser Entscheid ist höchst individuell und von der Lebenssituation eines jeden Einzelnen abhängig. Bei einer seriösen Pensionierungsplanung sind a) alle vorhandenen Vermögenswerte zu berücksichtigen und b) muss eine Pensionierungsplanung immer auch zusammen mit einem allfälligen Lebenspartner gemacht werden. Es macht also auf jeden Fall Sinn, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die wichtigsten Vor- und Nachteile des Leistungsbezugs in Renten- resp. Kapitalform sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Diese Angaben sollen helfen, gemäss persönlicher Situation und Risikofreudigkeit die beste Entscheidung treffen zu können.

Vor- und Nachteile von Rente oder Kapitalbezug

Vorteile Rente

  • Die Zahlung der Rente erfolgt regelmässig.
  • Es bleibt eine Witwen-/Witwerrente respektive Lebenspartnerrente von 60 Prozent der Altersrente mitversichert.
  • Es besteht kein Aufwand, kein Risiko und keine Verantwortung für die Einkommenssicherung (lebenslänglich).
  • Die Altersrenten werden nach den finanziellen Möglichkeiten der Pensionskasse der Teuerung angepasst.
  • Das Langleberisiko wird von der Pensionskasse getragen.

Nachteile Rente

  • Bei einer kurzen Rentenbezugsdauer (vorzeitiger Tod) kommt der nichtverbrauchte Teil nicht in den Nachlass, sondern kommt dem Risikoträger zugute (Solidarität unter den Rentenbeziehern).

Vorteile Kapitalbezug

  • Beim Tod fällt der nichtverbrauchte Teil des Alterskapitals in den Nachlass und kommt den Hinterbliebenen zugute.
  • Von Vorteil ist auch die Amortisation einer bestehenden Hypothek, um die Lebenshaltungskosten herabsetzen zu können.
  • Auszahlungstermine können mit anderen Auszahlungen koordiniert werden (Verhinderung von Kumulationen bei Besteuerung).

Nachteile Kapitalbezug

  • Das Kapital in Eigenregie (bis ins hohe Alter) muss verwaltet und bewirtschaftet werden.
  • Der Kapitalverzehr muss derart erfolgen, dass das Kapital bis zum Lebensende reicht.
  • Die Verwaltung von privatem Vermögen ist in der Regel, wenn es tatsächlich ertragreich angelegt werden soll, teurer als in einer Pensionskasse.
  • Der Anspruch auf Teuerungsausgleich entfällt vollumfänglich.

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