Am 18. Juni stimmen wir über eine Bundesverfassungsänderung als Grundlage für die Umsetzung der internationalen OECD-Steuerreform ab. Rund 140 Staaten haben sich darauf geeinigt, dass grosse, internationale Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Franken Umsatz künftig einer Mindestbesteuerung von 15 Prozent nach OECD-Berechnung unterliegen. Hält sich ein Land nicht daran, dürfen die anderen Länder die Differenz nachbesteuern. In unserer Region haben einige der betroffenen Unternehmen ihren Standort. Wir haben deshalb grösstes Interesse daran, die Steuerreform rasch umzusetzen und für sie entsprechende Rechtssicherheit und Planbarkeit zu schaffen. Damit vermeiden wir, dass andere Länder die hier ansässigen Unternehmen nachbesteuern.
Die Lösung für die rasche Umsetzung ist eine sogenannte Ergänzungssteuer, mit der das von der OECD geforderte Besteuerungsniveau erreicht werden soll. Wie hoch die zusätzlichen Einnahmen durch die Ergänzungssteuer sein werden, ist noch unklar. Das Parlament hat auf Antrag der Kantone beschlossen, dass die Kantone 75 Prozent der Mehreinnahmen – sofern sie denn eintreffen –einbehalten können. 25 Prozent sollen dem Bund zustehen. Die Kantone sollen ihre Gemeinden angemessen beteiligen.
Die Schweiz ist bis heute ein erfolgreicher und attraktiver Wirtschaftsstandort. Die Unternehmenssteuerpolitik und weitere Faktoren wie das hohe Bildungsniveau, die Rechtssicherheit, der liberale Arbeitsmarkt, die Infrastruktur sowie der Fokus auf Forschung und Entwicklung sind bedeutend für den Erfolg der Schweiz. Die bisherige Steuerpolitik hat unserem Land in der Vergangenheit auch ein starkes Einnahmenwachstum ermöglicht.
Der für die Schweiz so bedeutende Standortfaktor «Steuern» fällt mit der OECD-Steuerreform jedoch bis zu einem gewissen Grad weg. Das ist unschön. Wir müssen deshalb alles daransetzen, den Standort auch in Zukunft attraktiv zu halten. Das schaffen wir, wenn die allfälligen Mehrerträge insbesondere in den Kantonen eingesetzt werden können. Die Kantone wissen am besten, wie sie die eigene Standortattraktivität verbessern können.
Es ist unfassbar, dass die SP die Reform ablehnt, weil sie die erwarteten Mehrerträge anders verteilen will – Mehrerträge, die noch gar nicht eingetroffen sind. Sowohl Baselland und in besonderem Masse Basel-Stadt sind Geberkantone in den Nationalen Finanzausgleich (NFA). Wenn wir es schaffen, dass die hiesigen Unternehmen trotz der Steuerreform ihre Aktivitäten in unserer Region hochhalten, tragen die beiden Kantone mit dem Einzahlen in den NFA auch schweizweit zu Mehreinnahmen bei. Davon profitieren strukturschwächere Kantone. Es profitieren aber alle nur, wenn die Standortattraktivität trotz Wegfall der steuerlichen Vorteile für die Unternehmen hochgehalten werden kann. Und dafür braucht es in den jeweiligen Standortkantonen die entsprechenden Mittel.
Wir müssen vermeiden, dass die Schweiz als weltweit führender Unternehmensstandort und in besonderem Masse unser Wirtschaftsstandort Basel Schaden nimmt. Deshalb empfiehlt Ihnen der Arbeitgeberverband Region Basel, am 18. Juni klar «Ja» zu sagen zur OECD-Steuerreform.