Am 25. September steht in der Schweiz eine der wohl wichtigsten Abstimmungen der letzten Jahre an. Dies sage ich nicht nur als Direktorin eines regionalen Arbeitgeberverbands, sondern vor allem auch mit Blick auf unsere junge Bevölkerung und somit auf die Zukunft unserer Gesellschaft. Denn die Reform unseres wichtigsten Sozialwerks, der AHV, ist vor allem für diejenigen Generationen von immenser Bedeutung, welche noch lange nicht vor der Pension stehen.
Die Altersvorsorge in der Schweiz befindet sich nach 25 Jahren ohne umfassende Reform in arger finanzieller Schieflage. Nun hat die Bevölkerung die Chance, diesen «Reformstau» endlich zu beseitigen und die AHV für die Zukunft fit zu machen. Dies ist dringend nötig, denn die demografische Veränderung schreitet unabdingbar voran: Die Menschen werden immer älter, gleichzeitig rücken weniger Personen in den Arbeitsmarkt nach. Das Vorsorgesystem muss an diese neuen Gegebenheiten angepasst werden. Ansonsten droht dem wichtigen Grundpfeiler der Vorsorge schon bald der finanzielle Kollaps. Ohne Reform werden die Einnahmen der AHV demnächst nicht mehr ausreichen, um die Renten der Schweizerinnen und Schweizer sichern zu können. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt das kumulierte Defizit zwischen 2020 und 2045 auf rund 200 Milliarden Franken. Zum Vergleich: Das entspricht den Kosten von 16 Gotthard-Basistunneln!
Die neue AHV-Reform beinhaltet mehrere Massnahmen: So soll die Finanzierung der Renten mithilfe eines einheitlichen Rentenalters, einer Flexibilisierung des Rentenbezugs und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer für die nächsten zehn Jahre gesichert werden. Auch der Bundesrat betont die Dringlichkeit einer strukturellen Anpassung der AHV an die demografische Realität, um das wichtige Sozialwerk und damit die Renten von Millionen Schweizern und insbesondere der künftigen Generationen zu sichern. Er und das Parlament empfehlen die «AHV 21»-Reform zur Annahme.
Die Reform ist, wie gesagt, ein wichtiger Beitrag, damit die junge Generation – Frauen und Männer – ein besser finanziertes AHV-System erhält. Konkret wird das Rentenalter von Frauen und Männern auf 65 Jahre angeglichen, wobei die ersten neun Jahrgänge von Frauen ganz gezielt von zusätzlichen Rentenzuschlägen bis zu 1920 Franken pro Jahr profitieren – und zwar lebenslang. Die Frauen arbeiten künftig gleich lang wie die Männer, die ersten neun Übergangsjahrgänge erhalten eine höhere AHV-Rente als die Männer; und ganz allgemein werden die Frauen aufgrund der höheren Lebenserwartung auch künftig noch länger und höhere Renten als die Männer beziehen. Zudem ermöglicht die «AHV 21» einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Neu soll der Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren frei organisiert werden können. Diese Flexibilisierung gibt den Erwerbstätigen kurz vor der Pension die Freiheit, ihren Rentenbezug individuell und nach den eigenen Bedürfnissen anzupassen. So werden sowohl die Frühpensionierung als auch das längere Arbeiten in der AHV finanziell verbessert und die Wahlfreiheit wird grösser.
Mit der akzeptablen Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte leisten die Konsumentinnen und Konsumenten jeden Alters sowie die Betriebe und somit alle Generationen ihren Beitrag zur Sicherung unseres wichtigsten Sozialwerks. Damit setzt die AHV 21 ein generationenübergreifendes Zeichen der Solidarität für die Zukunft.