Der Ausgebildete Sicherheitsfachmann Hanspeter Thommen berät und unterstützt mit seiner in Reinach ansässigen ASG Thommen GmbH Firmen des Bauhaupt- und des Ausbaugewerbes, Bauleitungen, Architekten, Bauherren, Ingenieure oder Liegenschaftsverwaltungen. In allen Bereichen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen. Die ASG Thommen GmbH bietet zudem spezifische Schulungen und Instruktionen an, welche sich Individuell an alle beteiligten der Baubranche richten.
Hanspeter Thommen verfügt über Diplome und Zertifikate der Swiss Association for Quality (saq), der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitssicherheit (SGAS) und der
Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS). Massgeblich ist er im Auftrag von paritätischen Kommissionen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften des Ausbaugewerbes, der Suva und dem SECO beim Aufbau und der Formulierung von «OptiBau», einem gesamtschweizerischen Projekt zur Arbeitserleichterung und -optimierung auf Baustellen beteiligt, welches perspektivisch zum Standard für die gesamte Baubranche werden soll. Im Gespräch gibt Hanspeter Thommen Einblicke in die Tätigkeiten der ASG Thommen GmbH, welche gleichermassen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern dienen.
«Geschäftsführer»: «Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind». Wie sieht das in der Praxis aus, wissen die Arbeitgeber, was ihre diesbezüglichen Verpflichtungen sind?
Hanspeter Thommen: Die grösseren Firmen aus dem Bauhauptgewerbe sind recht gut aufgestellt. Kleinere Betriebe, vornehmlich aus dem Ausbaugewerbe, tun sich da manchmal noch etwas schwerer. Nachholbedarf ist insbesondere im Bereich Gesundheitsprävention festzustellen.
Was sind die Hauptaufgaben der ASG Thommen GmbH?
Wir unterstützen die am Bau Beteiligten bei der Erfüllung der gesetzlichen Auflagen – allem voran die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen der EKAS-Richtlinie 6508 oder ganz spezifisch bei der Anwendung der Bauarbeitenverordnung (BauAV), sowie beim Aufbau des
betrieblichen Sicherheitssystems. Wir besuchen Baustellen, ermitteln Gefahren und analysieren allfällige Risiken, um die Sicherheitsaspekte auf den Baustellen zu planen und umzusetzen. Ebenfalls beratend tätig sind wir im Bereich des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und in der Freizeit.
Wie verstehen Sie Ihre Aufgaben – sind Sie Polizist, Kontrolleur oder einfach Ratgeber?
Grundsätzlich obliegt es uns, die Beteiligten am Bau aufzuklären und dahingehend zu sensibilisieren, damit keine Unfälle passieren und die Gesundheit erhalten bleibt. Wir verstehen uns vor allem als Partner der Firmen, wenn es darum geht, die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen und Prävention zu betreiben. Ausserdem können wir aufzeigen, dass der gezielte Einsatz auch als «Return on Investment» angesehen werden darf.