Individualbesteuerung – für mehr Frauen am Arbeitsmarkt!

von Saskia Schenker

50Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts ist es an der Zeit, das Steuersystem in der Schweiz an die heutigen Bedürfnisse anzupassen. Dafür haben die FDP-Frauen mit einem breit abgestützten Komitee die eidgenössische Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» lanciert. Die Initiantinnen stehen ein für «Frauen, die auch finanziell auf eigenen Beinen stehen, ihre Ausbildung nutzen können und in der Lage sind, eigenständig vorzusorgen», wie es Ständerätin Eva Herzog als Mitglied des Initiativkomitees bei der Lancierung ausgedrückt hat. Gemeinsam mit ihr und vielen weiteren Politikerinnen und Politikern aus praktisch allen Parteien haben wir vom Arbeitgeberverband Basel die regionale Allianz BS / BL initiiert. Wir fordern ein Steuersystem, das das verfassungsmässige Prinzip der Besteuerung aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einhält – und zwar unabhängig vom Zivilstand.

Mit der Individualbesteuerung wird das Einkommen einer Person einzeln besteuert – und nicht (wie heute) das zusammengerechnete Einkommen einer Veranlagungsgemeinschaft (Ehe / eingetragene Partnerschaft). Diese Individualbesteuerung wird heute in der Schweiz nur bei alleinstehenden Personen und unverheirateten Paaren angewendet. Verheiratete und Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, werden hingegen gemeinsam besteuert. Ihre Einkommen werden zusammengerechnet und fallen zusammen in die jeweils höhere progressive Besteuerung. Dies kann dazu führen, dass gemeinsam besteuerte Paare bei gleichem Einkommen höhere Steuern bezahlen als Paare oder Einzelpersonen, die individuell besteuert werden. Dieses als «Heiratsstrafe» bekannte Phänomen wurde bis anhin auf Bundesebene nicht eliminiert. Bei den Kantonssteuern gibt es unterschiedliche Modelle, mittels welchen die Heiratsstrafe eliminiert oder reduziert wird. Im Kanton Basel-Stadt bestehen zwei unterschiedliche Einkommenssteuer-Tariftabellen für verheiratete und alleinstehende Personen. Im Kanton Baselland wird ein Einheitstarif mit Vollsplitting angewendet. Vollsplitting bedeutet, dass das steuerbare Gesamteinkommen von gemeinsam veranlagten Personen sowie Einelternfamilien durch zwei geteilt wird, um den anwendbaren Steuersatz zu ermitteln. Dadurch werden wiederum gemeinsam besteuerte Paare vorteilhafter besteuert als individuell besteuerte
alleinstehende Personen oder unverheiratete Paare.

Die zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung würde – im Gegensatz zu diesen Splitting- und anderen Modellen – die steuerliche Bevorzugung einzelner Lebensformen beenden. Und für Arbeitgeber besonders wichtig: Mit der Individualbesteuerung würde auch die sogenannte «Zweitverdienerinnen-Strafe» aus dem Weg geräumt. Denn das heutige Steuersystem führt dazu, dass Zweitverdienerinnen – in der Regel sind das immer noch die Frauen – steuerlich bestraft werden, vor allem wenn sie deutlich weniger als der Ehepartner verdienen. Denn für eine Zweitverdienerin beginnt die Steuerprogression nicht bei null, sondern auf dem Niveau des Erstverdieners; womit ihr Einkommen ab dem ersten verdienten Franken bereits höher besteuert wird, als wenn sie nicht verheiratet wäre. Vor allem bei Familien mit Kindern kann das dazu führen, dass sich die Arbeit der Frau oft nicht lohnt.

Deshalb ist für den Arbeitgeberverband Basel klar: Mit der Einführung der Individualbesteuerung wird dem Fachkräftemangel entgegengewirkt, indem Fehlanreize in der Besteuerung beseitigt werden. Die Individualbesteuerung ist ein gesellschaftliches und gesamtwirtschaftliches System, für das die Zeit nun endgültig reif ist. Unterschreiben Sie jetzt unter www.individualbesteuerung.ch oder fragen Sie beim Arbeitgeberverband Basel nach Unterschriftenkarten!

SASKIA SCHENKER
Direktorin Arbeitgeberverband Basel
St. Jakobs-Strasse 25
Postfach
CH-4010 Basel
Telefon +41 (0) 61 205 96 00
info@arbeitgeberbasel.ch
www.arbeitgeberbasel.ch