Im Kanton Basel-Stadt müssen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bald über die Einführung eines gesetzlich geregelten Mindestlohns abstimmen. Ein Verein bestehend aus Vertretern von linken Parteien und Gewerkschaften hat Anfang Jahr eine entsprechende Initiative mit über 4 500 Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht.
Konkret verlangt das Volksbegehren ein Gesetz «zum sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer». Ziel der Initianten ist es, dass der Lohn für eine Vollzeitstelle den Lebensunterhalt sichert. Der Mindestlohn soll bei 23 Franken pro Stunde liegen und jährlich dem arithmetischen Mittel zwischen der Jahresteuerung und der Nominallohnentwicklung angepasst werden, sofern dieses positiv ist. Vom Mindestlohn ausgenommen werden sollen die Entschädigungen für Lernende sowie Personen in Ferienjobs und in obligatorischen Praktika. Der Regierungsrat soll sicherstellen, dass die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert wird. Als Sanktionen sind Bussen vorgesehen sowie eine öffentliche Liste derjenigen Unternehmen, gegen welche Sanktionen angeordnet wurden – also ein regelrechter Pranger! Für «Wiederholungstäter» verlangen die Initianten eine vorübergehende Sperre für öffentliche Ausschreibungen.
Die Forderung nach einem Mindestlohn im Kanton Basel- Stadt lehnt der Arbeitgeberverband Basel entschieden ab. Für die Unternehmen und Arbeitsplätze in Basel hätte die Einführung eines gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohns drastische Folgen. Vor allem für kleine und mittlere Betriebe könnten deutlich höhere Kosten entstehen, die gerade in unserem grenznahen Raum mit grosser ausländischer Konkurrenz kaum auf die Kunden überwälzt werden könnten. Das heisst, es käme zwangsläufig zum Abbau von Arbeitsplätzen. Ist dies das Ziel der Gewerkschaften?
Ausserdem würde ein genereller Mindestlohn speziell im Kanton Basel-Stadt eine nicht zu kontrollierende Sogwirkung auf ausländische Arbeitskräfte – insbesondere im Tiefl ohnsegment – auslösen und somit eine zusätzliche Erschwernis für Stellensuchende darstellen. Und dann kommt noch hinzu, dass ein Mindestlohn – der gilt, ob jemand eine Ausbildung hat oder nicht – die Berufsbildung massiv unter Druck setzen würde. Wenn nämlich beispielsweise ein 15-Jähriger mit Aushilfsjobs 4 000 Franken oder mehr verdienen kann, wäre eine Lehre für ihn kaum noch attraktiv. Berufsfelder, welche schon heute Mühe haben, Lernende zu finden, würden mit noch grösseren Nachwuchsproblemen zu kämpfen haben.
Überdies ist festzuhalten, dass das Schweizervolk bereits 2014 mehr als deutlich NEIN sagte zur Einführung eines staatlich verordneten generellen Mindestlohns. Auch im Kanton Basel- Stadt lag der Nein-Stimmen-Anteil damals bei über 62 Prozent. Nun einen Mindestlohn nur auf kantonaler Ebener zu fordern, kommt also einer Zwängerei gleich. Es spricht genauso wenig dafür wie auf eidgenössischer Ebene – im Gegenteil: Es spricht aus den erwähnten Gründen noch viel mehr dagegen.