Nein zur Unternehmensverantwortungsinitiative

von Dr. Gabriel Barell

Dr. Gabriel Barell Direktor Gewerbeverband Basel-Stadt

Die Initianten der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) legen einen unklar formulierten Initiativtext mit ungewissen Folgen für die Schweizer Wirtschaft vor. Der Text lässt erheblichen Interpretationsspielraum offen. Das fördert die Rechtsunsicherheit und ist unverantwortlich.

Konkret fordern die Initianten eine «angemessene Sorgfaltsprüfung» für «sämtliche Geschäftsbeziehungen ». Was «angemessen» genau bedeutet und welche neuen Kontrollpflichten Schweizer Unternehmen beachten müssten, würde Gegenstand
langwieriger parlamentarischer und letztlich auch juristischer Debatten. Wie auch immer dies im Detail umgesetzt würde, die Kontroll- und Dokumentationspflichten werden an Aufwand kaum zu überbieten sein. Für kleine Unternehmen, mit kleiner oder gar nicht vorhandener Rechtsabteilung, ein Ding der Unmöglichkeit. Zwar sieht der Initiativtext vor, dass bei der Umsetzung «Rücksicht» auf KMU genommen wird. Nur: Rücksichtnahme ist ein schwammiger Begriff. Er bedeutet keinesfalls, dass KMU von den gesetzlichen Folgen der UVI ausgenommen sind.

Im Gegensatz zur Sorgfaltspflicht sieht die Initiative bei der Haftung keine Rücksichtnahme und schon gar keine Ausnahmen für KMU vor. So würden bei Annahme der Initiative alle Schweizer Unternehmen für das Verhalten unabhängiger Dritter geradestehen, sobald sie «wirtschaftliche Macht» auf diese ausüben. Der Begriff wäre ein Novum im Schweizer Rechtssystem und müsste erst noch ausgearbeitet werden. Der Bundesrat hält fest, dass sich eine solche beispielsweise aus Alleinbezugsverträgen, Alleinvertriebsverträgen,
Darlehens- oder Sicherungsverträgen wie Bürgschaften oder Garantien ergeben könne. Konkret: Käsereien wären für die Einhaltung von Umweltschutzstandards ihrer Milchbauern verantwortlich, da viele Bauern nur eine einzige Käserei beliefern. Die Käserei müsste also überwachen, wie der Bauer seine Felder düngt.

Die Annahme der Initiative hätte somit zur Folge, dass eine grosse Rechtsunsicherheit unter allen Schweizer Firmen herrschen wird. Von den Firmen wird eine systematische
Kontrolle der ausländischen Firmen erwartet. Die Kontrolle bezieht sich nicht nur auf Verstösse gegen die Gesetze vor Ort, sondern muss auch internationale Standards
berücksichtigen, die oft einen erheblichen Interpretationsspielraum beinhalten. Gewerbedirektor Gabriel Barell fügt hinzu: «Es droht nicht nur die Abwanderung von Firmen aus der Schweiz, sondern zeitgleich werden auch Unternehmen bestraft, die im Ausland investieren oder Geschäftstätigkeiten innehaben. » Bundesrat und die eidgenössischen Räte haben einen klar formulierten und sofort umsetzbaren Gegenvorschlag erarbeitet. Dieser tritt bei Ablehnung der UVI in Kraft. Sagen Sie deshalb am 29. November NEIN zu diesem riskanten Experiment und unterstützen Sie so den  Gegenvorschlag.

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