Reform der beruflichen Vorsorge

Die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) kommt am 22. September 2024 zur Abstimmung. Das Thema ist komplex – eine Auslegeordnung.

Der letzte Versuch, die gesetzlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Vorsorge auf nachhaltigere Beine zu stellen, scheiterte am 24. September 2017. Die Altersreform 2020 wurde mit fast 53 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Sieben Jahre später wird ein weiterer Versuch unternommen.

Worum geht es genau? Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schreibt unter anderem: «Die Reform zielt darauf ab, die Finanzierung der zweiten Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – zu verbessern.» Die Motivation der BVG-Reform wird wie folgt beschrieben: «Die Renten der beruflichen Vorsorge stehen seit Längerem unter Druck. Grund dafür sind die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung sowie die Schwankungen auf den Kapitalmärkten.»

Die meisten Pensionskassen, dazu gehört auch die UWP Sammelstiftung, haben ihre Hausaufgaben im Rahmen ihrer Möglichkeiten gemacht. Sie haben die aktuellen Umstände seit jeher berücksichtigt und zeitnah konkrete Massnahmen umgesetzt. Mit der BVG-Reform soll der BVG-Mindestumwandlungssatz von 6.8 auf 6.0 Prozent mit flankierenden Massnahmen gesenkt werden. Doch in der Praxis beträgt der durchschnittliche Umwandlungssatz gemäss der aktuellen «Schweizer Pensionskassenstudie 2024» von Swisscanto im Jahr 2024 bereits heute 5.31 Prozent.

DIE VORGESCHLAGENE SENKUNG IST UNGENÜGEND
Mit den Argumenten «Rentenzuschlag für eine 15-jährige Übergangsgeneration» und «Absicherung von Teilzeitbeschäftigten (insbesondere Frauen)» werden mehr als 50 Prozent der Stimmberechtigten motiviert, für die BVG-Reform abzustimmen. Die höheren Lohnnebenkosten und der ad- ministrative Mehraufwand der beruflichen Vorsorge werden bewusst in Kauf genommen. Dies ist alles andere als eine schlanke Lösung.

Das einzig Positive an der BVG-Reform ist die Reduktion des BVG-Mindestumwandlungssatzes, denn damit kommen wir der Realität zumindest ein bisschen näher. Doch unter dem Strich überwiegen die Nachteile der Revision bei Weitem. Mit dem Rentenzuschlag wird eine Umverteilung eingeführt, die in der beruflichen Vorsorge nicht vorgesehen ist. Mit der Anpassung der Grenzbeträge und der Sparstaffelung wird die berufliche Vorsorge nicht vereinfacht. Die Komplexität nimmt weiter zu. Fazit: Die BVG-Reform ist nicht geeignet, um den heutigen Gegebenheiten gerecht zu werden.


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