Die Oberaufsichtskommission (OAK) schätzt in ihrem Bericht, dass die Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentnern im Jahr 2020 rund 4.4 Milliarden Franken betrug.
Die Oberaufsichtskommission publizierte den Bericht «Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2020» im vergangenen Jahr. Die Daten beruhen auf den Jahresrechnungen 2020 und sind aus der Vogelperspektive repräsentativ.
In einem separaten Kapitel wird die Umverteilung zwischen den Aktiven und den Rentnern aufgezeigt. In den vergangenen fünf Jahren betrug die Umverteilung jährlich 0.7 Prozent des Vorsorgekapitals der aktiven Versicherten und der Rentenbeziehenden respektive 1.2 Prozent des Vorsorgekapitals der aktiven Versicherten. Das heisst, dass die aktiven Versicherten in den vergangenen fünf Jahren jährlich 1.2 Prozent weniger Zins auf ihr Altersguthaben gutgeschrieben bekamen. Dies entspricht bei einem Beispielaltersguthaben von 100’000 Franken jährlich 1200 Franken.
Die Umverteilung bedeutet nicht, dass der durchschnittliche Rentenbeziehende über die vergangenen fünf Jahre zusätzliche 1 200 Franken erhalten hat. Die Umverteilung findet in den Büchern der Pensionskassen und nicht direkt im Portemonnaie der aktiven Versicherten und der Rentenbeziehenden statt.
Die Transparentmachung der Umverteilung ist ein Versuch, die Politik mit Fakten von der Notwendigkeit einer Reduktion des gesetzlich zu hoch angesetzten Umwandlungssatzes zu überzeugen. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6.8 Prozent auf den BVG-Guthaben ist seit vielen Jahren nicht mehr finanzierbar. Das ist dem Grossteil der aktiven Versicherten bewusst, haben sie in den vergangenen Jahren doch miterlebt, wie die für sie massgeblichen Umwandlungssätze der Pensionskassen laufend reduziert wurden.
Gemäss der repräsentativen Studie «Schweizer Pensionskassenstudie 2021» der Swisscanto sank der durchschnittliche Umwandlungssatz von 6.6 Prozent im Jahr 2012 auf 5.52 Prozent im Jahr 2021. Der Umwandlungssatz wird gemäss den Angaben der Pensionskassen weiter sinken. Doch zum Glück reagieren viele Pensionskassen wie auch die UWP Sammelstiftung bereits seit Längerem, unabhängig von den politischen Diskussionen, auf die neuen Gegebenheiten.
Die zentrale Frage ist, welches Vorsorgemodell gewählt wird. Für KMU gibt es, auf den Punkt gebracht, zwei mögliche Lösungen: ein Anschluss an eine teilautonome Sammelstiftung oder die Vollversicherungslösung bei einer Versicherungsgesellschaft. Das Thema Umverteilung ist deshalb aktuell, weil in den vergangenen Wochen die Verzinsungen der Altersguthaben für 2021 festgelegt und kommuniziert wurden. Bei Vollversicherungen sind die Verzinsungen im Gegensatz zu den teilautonomen Sammelstiftungen erneut sehr bescheiden ausgefallen.
Je nach Vorsorgemodell entscheidet sich das KMU für eine höhere (Vollversicherung) oder tiefere (teilautonome Sammelstiftung) Umverteilung. Die Sache ist eigentlich recht einfach, umso schwieriger ist es nachzuvollziehen, weshalb immer noch zahlreiche KMU eine Vollversicherungslösung bevorzugen.