Autor: Dominik Marbet
In Basel sollen künftig Arbeitgeber für ihre im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter monatlich einen Pauschalabzug für die Steuern vom Lohn vornehmen. Zusammen mit anderen Verbänden und Parteien haben wir vom Arbeitgeberverband gegen dieses Vorhaben das Referendum ergriffen. Am 14. Juni kommt es nun zur Volksabstimmung.
Konkret verlangt die Vorlage, dass Arbeitgeber mit mindestens 50 Angestellten bei ihren im Kanton Basel-Stadt wohnenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern monatlich zehn Prozent (Riehen und Bettingen fünf Prozent) des Lohns für die kantonale Einkommenssteuer abziehen und der Steuerverwaltung überweisen – unabhängig davon, ob die Betroffenen auch tatsächlich steuerpflichtig sind.
Mit dem Lohnabzugsverfahren für die Steuern wird in Basel eine kantonale Insellösung geschaffen. Sie führt für die Arbeitgeber zu einem administrativen Aufwand, ohne eine grosse Wirkung zugunsten der Allgemeinheit zu erreichen. Es geht nicht nur darum, einfach einmal der Lohnbuchhaltungs-IT einen Auftrag zu erteilen. Die Arbeitgeber müssen, nachdem die Abzüge im System eingetragen sind, den aktuellen Status der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich des Abzugsverfahrens laufend überwachen. Zieht eine Angestellte innerhalb des Kantons um, ändert sich je nachdem die Höhe des Abzugs; verlegt ein Mitarbeiter den Wohnsitz auf ausserhalb des Kantons, fällt der Abzug ganz weg und so weiter. Die Verantwortung für die korrekten Daten sowie die Überweisung an die Steuerverwaltung trägt der Arbeitgeber: Er haftet neu für den korrekt zu überweisenden Betrag an die Steuerverwaltung. Hinzu kommt, dass weit weniger als ein Prozent der in Basel-Stadt steuerpflichtigen Personen gleichzeitig in einem Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern arbeiten und Steuerschulden haben – und so die Voraussetzungen für den Lohnabzug erfüllen würden. Ein grosser Aufwand also für nur ganz wenige Personen!
Die Befürworter sehen in diesem Lohnabzugsverfahren eine Präventionsmassnahme, um Steuerschulden zu vermeiden. Es ist allerdings höchst fragwürdig, ob dieses Ziel erreicht wird, denn die Angestellten können sich vom Verfahren abmelden. Viele werden dies auch tun, damit sie keine Einbusse ihrer liquiden Mittel haben. Nicht jeder und jede will monatlich auf zehn Prozent des Lohns verzichten, sondern selbst entscheiden, wie das eigene Geld eingesetzt wird. Viele Steuerpflichtige nutzen nämlich schon heute den 13. Monatslohn oder den variablen Teil der Vergütung, um die Steuern oder Teile davon zu bezahlen.
Um Wirkung zu erzielen, müsste der Abzug zwingend sein. Das wäre dann aber wohl bei vielen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern doch nicht mehrheitsfähig, weshalb die Initianten bewusst eben dieses Schlupfloch eingebaut haben. Mit der Freiwilligkeit wird das Problem der Steuerschulden ungenügend gelöst, aber trotzdem die Macht des Staats zulasten der Arbeitgeber schrittweise ausgebaut. Eine Anpassung der Höhe der Abzüge oder eine Ausweitung der Pflicht auf weitere – auch kleinere – Unternehmen wäre dann einfacher einzuführen als ohne die neue Gesetzesbestimmung.
Es gäbe einige Möglichkeiten, Massnahmen zur Schuldenprävention einzuführen, ohne dabei gleich die Privatwirtschaft zu nötigen, Steuern einzutreiben. Der sehr kleine Kreis schuldengefährdeter Personen könnte gezielt mit Aufklärung und Unterstützung, zum Beispiel bei der Einrichtung eines Dauerauftrags für die Steuern, angegangen werden. Zudem würde das Verschicken einer provisorischen Steuerrechnung das Bewusstsein für die Höhe der zu zahlenden Steuern erhöhen. Und übrigens: Der Lohnabzug entbindet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht von der Last, eine Steuererklärung auszufüllen und am Ende des Jahres den definitiven Betrag für Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern korrekt zu zahlen respektive nachzuzahlen.
Aus all diesen Gründen sagen wir am 14. Juni klar Nein zur Änderung des Basler Steuergesetzes.

