Seit dem 1. Januar 1985 gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sparen zusammen mit ihrem Arbeitgeber, um nach der Pensionierung ihren bisherigen Lebensstandard in angemessener Weise erhalten zu können. So sieht es das BVG-Obligatorium vor – und so steht es auch Monat für Monat auf dem Lohnausweis. Was dabei oft vergessen geht: Die berufliche Vorsorge ist in keiner Weise eine Einbahnstrasse. Neben den gesetzlichen Mindeststandards gibt es diverse Optionen, Ihren Vorsorgeplan flexibel zu gestalten.
In einer Gesellschaft, in der das Individuum immer mehr im Zentrum steht, bieten auch Pensionskassen individuelle Lösungen in der beruflichen Vorsorge an. Der Klassiker unter den Varianten lautet dabei nach wie vor, den Zeitpunkt der eigenen Pensionierung selbst zu bestimmen. Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden in der Schweiz lässt sich vorzeitig in den Ruhestand versetzen. Aber auch immer mehr Erwerbstätige arbeiten nach dem Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters weiter.
Auch wenn es bis zur Pensionierung noch ein wenig dauert, kann ein genauer Blick auf Ihren Vorsorgeausweis nicht schaden. Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitenden heute Wahlpläne für höhere Sparskalen an. So entscheiden Sie darüber, ob Sie auf Ihren Lohn höhere Sparbeiträge legen möchten. Damit erhöhen sich Ihre monatlichen Abzüge auf der Lohnabrechnung, gleichzeitig aber auch Ihr Altersguthaben – Steuerspareffekt inklusive. Das gleiche gilt für freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse. Und was einbezahlt wird, kann auch wieder bezogen werden. Ob Kapitalbezug, Rentenzahlung oder eine Mischform: Sie entscheiden, wie und wann Sie Ihre Pensionierung angehen möchten.
Um dem Bedürfnis individueller Planung und Mitsprache bei der beruflichen Vorsorge gerecht zu werden, haben wir das Onlineportal myAsga lanciert. Hier können Sie verschiedene Lebenssituationen simulieren und Zukunftsszenarien berechnen, Prozesse abwickeln, Anträge stellen – und das neue Versichertenportal kann noch vieles mehr. myAsga liefert Ihnen detaillierte und punktgenaue Berechnungen, basierend auf Ihren individuellen und aktuellen Zahlen.
Apropos Mitsprache: Bei der Asga geht das durchaus über das BVG hinaus. Wussten Sie, dass das höchste Organ unserer Genossenschaft – die Delegiertenversammlung – aus Vertreterinnen und Vertretern unserer Mitgliederfirmen besteht und unsere Mitglieder so aktiv bei uns mitbestimmen können? Also reden Sie mit uns – über Ihren Weg für eine sichere finanzielle Zukunft und über alles, was Sie in der Welt der beruflichen Vorsorge interessiert.
myAsga: Das neue Onlineportal für Versicherte
Nehmen Sie die Planung Ihrer Vorsorge selber in die Hand! Berechnen Sie verschiedene Zukunftsszenarien mit Ihren aktuellen Zahlen oder wickeln Sie ganze Prozesse eigenständig ab. Einige Beispiele:
- Welche finanziellen Auswirkungen hat eine frühzeitige Pensionierung auf meine Rente?
- Wie wirkt sich ein freiwilliger Einkauf auf die Steuern aus?
- Welche Folgen hat ein Vorbezug für den Kauf von Wohneigentum auf mein Altersguthaben?

