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Home»Kolumnen»Zweimal nein zum Mindestlohn-Gesetz
Frank Linhart lic. phil. Öffentlichkeitsarbeit und Berufsbildung.
Kolumnen

Zweimal nein zum Mindestlohn-Gesetz

Schweizer FachmedienBy Schweizer Fachmedien17. Juli 2021Keine Kommentare3 Mins Read

Am 13. Juni stimmt der Kanton Basel-Stadt über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ab. Mit anderen Worten: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden, ob die bewährte Sozialpartnerschaft durch ein staatliches Lohndiktat
für alle Branchen und Jobs ersetzt werden soll. Wer Menschen mit geringem Einkommen, Ungelernte oder Wiedereinsteigerinnen unterstützten will, sollte unbedingt Nein sagen – und zwar sowohl zur Initiative als auch zum Gegenvorschlag. Denn beide Vorlagen würden unsere Wirtschaft vor grösste Probleme stellen; mit beiden wird ein kantonales Mindestlohn-Gesetz eingeführt. Nur Unternehmen, die einem allgemeinverbindlich erklärten GAV oder NAV mit Mindestlöhnen unterstellt sind, wären vom Gegenvorschlag ausgeschlossen. Unabhängig davon verschiebt ein staatlicher Mindestlohn den sozialpartnerschaftlichen Verhandlungsspielraum massiv zu Gunsten der Gewerkschaften. Dadurch drohen weitergehende Einschränkungen des flexiblen Arbeitsmarkts auch bei anderen bislang sozialpartnerschaftlich geregelten Vertragsbestandteilen (zum Beispiel
Ferienregelung). Sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag würden die Flexibilität des Arbeitsmarkts erheblich beeinträchtigen. Für die Arbeitgeber ist es von entscheidender
Bedeutung, dass möglichst viele Regelungen auf betrieblicher Ebene getroffen werden können. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Berufslehre durch einen Mindestlohn massiv an Attraktivität verlieren würde.

Die Mindestlohninitiative ist ein gefährlicher Bumerang der Gewerkschaften und der politischen Linken. Denn die Initiative trifft ausgerechnet die Schwächsten am stärksten.  Die Wissenschaft zeigt klar auf: Je höher der Mindestlohn und je schlechter die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, desto grösser sind die negativen Auswirkungen von Mindestlöhnen, das heisst der Abbau von Arbeitsplätzen und Preiserhöhungen von  Dienstleistungen. Es dürfte allen klar sein, dass aktuell – mitten in der grössten und für
einzelne Branchen noch lange andauernden Wirtschaftskrise – der denkbar schlechteste Zeitpunkt ist, um einen rekordhohen Mindestlohn einzuführen.

Die Mehrheit der Branchen zahlt schon heute höhere Löhne als in der Initiative gefordert, und das Lohnniveau steigt kontinuierlich. Das ist gut so. Allerdings gibt es in einigen Branchen Einsteiger- und Gelegenheitsjobs, bei denen die Löhne niedriger sind, weil die Wertschöpfung der Unternehmen nicht mehr hergibt. Dass diese Nischenarbeitsplätze notwendig sind, haben bis anhin auch die Gewerkschaften akzeptiert – und zahlreichen
Gesamtarbeitsverträgen mit tieferen Löhnen als 23 Franken (ca. 4 300 Franken im Monat) zugestimmt. Im LGAV der Gastrobranche beträgt der Mindestlohn für Mitarbeiter ohne Berufslehre beispielsweise 3 470 Franken. Was passiert nun, wenn diese Mitarbeiter plötzlich 1 000 Franken mehr pro Monat verdienen – und damit gleich viel wie solche mit einem Berufsabschluss? Dann müssten die gelernten Arbeitskräfte fairerweise ebenfalls deutlich mehr verdienen. Folglich verschiebt sich das ganze Lohngefüge nach oben, die Personalkosten steigen rasch um 10 bis 20 Prozent. Dies wiederum hätte zur Folge, dass die Preise erhöht werden müssten – allerdings nicht zu stark, da die Preisdifferenz zum grenznahen Ausland ja nicht noch grösser werden sollte. Also werden eben Stellen abgebaut oder nicht wieder ersetzt, die Arbeit wird auf weniger Schultern verteilt,
der Stress und der Druck nehmen zu. Wollen das die Linken wirklich?

Es bleibt auch festzuhalten, dass die Schweizer Stimmbevölkerung 2014 mehr als deutlich Nein sagte zur Einführung eines staatlich verordneten generellen Mindestlohns, auch im
Kanton Basel-Stadt lag der Nein-Stimmenanteil damals bei über 62 Prozent. Dies stimmt zuversichtlich, dass das Volk – noch dazu in der aktuellen Krisenzeit – zweimal Nein sagt zu einem Basler Mindestlohngesetz.

WWW.ARBEITGEBERBASEL.CH

Basel Mindestlohn Unternehmen
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