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Home»Kolumnen»Nachfolgeregelung ihrem Untrnehmen
Christoph Steiner Leiter Firmenkunden Region Nordwestschweiz der Migros Bank.
Kolumnen

Nachfolgeregelung ihrem Untrnehmen

Schweizer FachmedienBy Schweizer Fachmedien25. Januar 2021Keine Kommentare3 Mins Read

Viele KMU-Inhaber schieben die Nachfolgeregelung auf die lange Bank – mit nachteiligen Folgen für ihren Betrieb und ihre persönlichen Finanzen. Kompetente Beratung tut not,
beispielsweise durch die Migros Bank.

Viele KMU-Inhaber befinden sich in einem Alter, in dem die Auseinandersetzung mit dem Thema Nachfolge zeitlich immer drängender wird. «Eine anstehende Firmenübergabe wird erleichtert, wenn das zu verkaufende Unternehmen bereits frühzeitig die überschüssige Liquidität abgebaut hat», erklärt Christoph Steiner. Der Leiter Firmenkunden Nordwestschweiz der Migros Bank arbeitet bei Nachfolgeregelungen jeweils eng mit dem bankeigenen Team Spezialfinanzierungen zusammen.

Hohe, nicht betriebsnotwendige flüssige Mittel können daher stammen, dass der Inhaber seine privaten Entschädigungen (Löhne, Dividenden) aus Steuergründen jahrelang tief angesetzt hat. Übernimmt der Käufer diese Mittel, führt das einerseits zu einem höheren Kaufpreis. Andererseits darf der Käufer – je nach Konstellation – die überschüssige Liquidität während fünf Jahren nach dem Erwerb nicht ausschütten, da dies sonst als indirekte Teilliquidation besteuert würde. «Stattdessen empfiehlt sich, dass sich der
bisherige KMU-Inhaber vor dem Verkauf die nicht betriebsnotwendigen Mittel als Sonderdividenden auszahlt», rät Steiner. Dabei lassen sich Steueroptimierungen erzielen, wenn der Inhaber die Ausschüttungen in seine Pensionskasse einzahlt.

Die Nachfolgelösung kann auch durch nicht betriebsnotwendige Firmenliegenschaften erschwert werden. «Eine Trennung der Immobilien und des operativen Geschäfts vor dem  Verkauf ist empfehlenswert », so Steiner. Und er ergänzt: «Bei komplexen Fragen rund um die Firmenliegenschaften zieht die Migros Bank je nach Bedarf ihre Partnerin CSL  Immobilien AG bei.» Neben Immobilien spielen regelmässig die Steuern eine wichtige Rolle bei der Strukturierung der Nachfolgefinanzierung. Aus Verkäufersicht ist die Veräusserung
von Aktiven (Asset Deal) in der Regel steuerlich wenig attraktiv. Viele Unternehmensverkäufe werden daher als Aktienverkauf (Share Deal) abgewickelt. Dabei ist der Kapitalgewinn für den privaten Verkäufer steuerfrei.

Für den Verkäufer ist das Loslassen-Können häufig eine Herausforderung. Bei einem Teilverkauf kann die Versuchung bestehen, weiter stark im Betrieb mitreden zu wollen. Daher sollte der Erwerb nur eines Teils der Aktien durch den Käufer gut überlegt sein. Was die Nachfolgegeneration als potenziellen Käufer betrifft, so lässt sich feststellen, dass immer weniger Kinder im eigenen Familienbetrieb mitarbeiten und diesen später übernehmen wollen. Entsprechend wächst der Anteil familienexterner Nachfolgelösungen.

Egal, ob interne oder externe Käuferlösung: Hat man sich auf einen Kaufpreis geeinigt, finanziert die Migros Bank davon in der Regel rund 60 bis 70 Prozent, mit Kreditlaufzeiten von fünf bis sieben Jahren. Die restlichen 30 bis 40 Prozent bringt der Käufer als Eigenkapital auf. Dazu kann auch ein Verkäuferdarlehen zählen, das im Nachgang zur Bankfinanzierung zur Verfügung gestellt wird.

WWW.MIGROSBANK.CH

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